Beschreibung
Ein ordnungsgemäßer Ausfuhrnachweis ist sowohl beim umsatzsteuerbefreiten Touristenexport als auch bei sonstigen umsatzsteuerbefreiten Warenlieferungen ins Drittland zur Geltendmachung der Umsatzsteuerbefreiung erforderlich. Beim Touristenexport kann das Formular U34 als Ausfuhrnachweis herangezogen werden.