Beschreibung
Die schriftlichen Weisungen nach ADR hat der Beförderer in jenen Sprachen bereitzustellen, die erforderlich sind, damit sie von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung inhaltlich verstanden werden. Diese haben sich dann selbst über die Ladung und die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu informieren. Die schriftlichen Weisungen müssen dem Muster des ADR entsprechen und die Gefahrzettel in Farbe wiedergeben.