Beschreibung
Als Ursprungszeugnis wird ein Begleitpapier für Waren im Außenhandel bezeichnet. Darin wird das Herkunftsland sowie Art und Menge einer importieren Handelsware ausgewiesen. Das Dokument wird von einer Handelskammer oder Zollbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt und begleitet die Waren am Weg zum Kunden. Das Ursprungszeugnis ist vor allem für die Einfuhrerlaubnis und Zollbehandlung im Falle unterschiedlicher Zollsätze je nach Herkunft relevant, z.B. in Freihandelszonen.