Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz von Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit sicherstellen. Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen im ASchG ist die Geschäftsführung bzw. sind die Führungskräfte eines Unternehmens.
In diesem Seminar erfahren Sie als Geschäftsführer von einem Top-Experten der Präventionsabteilung der AUVA, wie Sie den ArbeitnehmerInnenschutz in Ihrem Unternehmen umsetzen und was Sie tun müssen, um der Fürsorgepflichte für Ihre Beschäftigten nachzukommen.
Arbeitsschwerpunkte:
Die Fürsorgepflichten der Geschäftsführung
Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften
Die Unterweisung von Mitarbeiter*innen in der Praxis
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft/ Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen
In diesem Seminar erfahren Sie von einer Top-Präventivfachkraft, was Sie tun müssen, um der gesetzlichen vorgeschriebenen Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten nachzukommen.