Im Besonderen Verfahren der aktivenVeredelung können Nicht-Unionswaren einfuhrabgabenfrei im Zollgebiet der Union bearbeitet werden. Die Waren sind entweder vor oder nach der Verarbeitung zum freien Verkehr zu überlassen. Vorteil der aktiven Veredelung: Zollabgaben entstehen dabei nicht!
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Arbeitsschwerpunkte:
Allgemeine Vorschriften
Vorteile durch die aktive Veredelung richtig nutzen