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Das A 60 Non Manipulation Certificate ist eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung, die sicherstellt, dass wenn die Beförderung der Waren unterbrochen wurde (z.B. umladen oder vorübergehend einlagern), dies unter Beobachtung der Zollbehörde erfolgt und die Waren ungeöffnet geblieben sind. Die Bescheinigung muss u.a. Angaben zum Zeitpunkt des Ent- und Wiederverladens, Beförderungsmittel etc. enthalten.
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