Alle Präferenzregelungen (Abkommen und autonome Begünstigungen) der EU beinhalten sehr unterschiedliche präferenzielle schriftliche Ursprungsnachweise, die einer Ware die Zollpräferenzbegünstigung ermöglichen. Ein zollamtlich bestätigter Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung) findet immer weniger Anwendung und wird je nach Präferenzregelung durch im Wortlaut und auch inhaltlich unterschiedliche Erklärungen des Ausführers, sogenannte „Selbstzertifizierung“, ersetzt.
Der Wirtschaftsbeteiligte ist gefordert zu wissen, welcher schriftliche Ursprungsnachweis erforderlich ist, um eine Zollpräferenzbegünstigung in der EU bzw. im Partnerland zu erlangen.
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Arbeitsschwerpunkte:
Übersicht über alle Präferenzregelungen der EU, die Ursprungsnachweise beinhalten
Rechtsgrundlagen der Abkommen und autonomen Begünstigungen der EU einfach und schnell ermitteln
Ermächtiger Ausführer
Registrierter Ausführer – REX
Welche Ursprungsnachweise gibt es?
Welche Lieferantenerklärungen gibt es?
Praktische Handhabung: Prozesse optimieren, Fehler erkennen und vermeiden!
Alle Präferenzregelungen der EU beinhalten sehr unterschiedliche präferenzielle schriftliche Ursprungsnachweise, die einer Ware die Zollpräferenzbegünstigung ermöglichen. In diesem Webinar werden sie näher vorgestellt.
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