Referent:innen

Bei der Einfuhr werden zumeist Zollabgaben erhoben, deren Höhe maßgeblich vom Zollwert der Waren abhängt. Die Ermittlung des Zollwerts ist oftmals kompliziert und kann daher zu Fehlern führen. So wird bei Zollprüfungen häufig festgestellt, dass Hinzurechnungsbeträge wie zB. Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werkzeug-, und Entwicklungskosten, Lizenzgebühren oder Beförderungskosten nicht oder fehlerhaft angemeldet wurden oder dass Preise zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreise) durch die Verbundenheit beeinflusst waren und daher nicht zur Zollwertermittlung herangezogen werden können. Dies alles kann zu nicht kalkulierten Nacherhebungen sowie Straf- und Bußgeldverfahren führen.
In diesem Intensiv–Workshop wird das komplexe Thema der Ermittlung des Zollwertes anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert. Außerdem haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, eigenständig Zoll- und EUSt-Werte mit Hilfe von Übungsbeispielen zu berechnen.
Arbeitsschwerpunkte:
In diesem Intensiv–Workshop wird das komplexe Thema der Ermittlung des Zollwertes anhand von Beispielen aus der Praxis und eigenständigen Übungsbeispielen erläutert.
€ 1.198,00
Kategorien: Weiterbildung, Präsenzseminar
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