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Angles Morts – Toter Winkel
 

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    Kategorien: Etiketten

    Beschreibung

    Kennzeichnung “Toter Winkel” bei schweren Fahrzeugen

    Die Verpflichtung ab dem 1. Jänner 2021 zur sichtbaren Anbringung einer Kennzeichnung, die die Lage der toten Winkel anzeigt, beruht auf Aritkel L. 313-1 der Straßenverkehrsordnung, auf der Grundlage von Aritkel 55 des Mobliitätsorientierungsgesetzes Nr. 2019-1429 vom 24. Dezember 2019.

    Jedes Fahrzeug mit einem zGG von mehr als 3,5 Tonnen ist von dieser Verpflichtung betroffen (ausgenommen Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Winterdienstfahrzeuge; Einsatzfahrzeuge im Dienst, der Autobahnen oder straßen mit getrennten Fahrbahnen; Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Grund Ihres Aufbaus keine Möglichkeit haben Seiten- und/oder Rückseitenmarkierungen anzubringen).

    ACHTUNG! Auch ausländische Fahrzeuge unterliegen dieser Verpflichtung. Allerdings ist zu beachten, dass, wenn das Fahrzeug bereits an den Seiten und auf der Rückseite Kennzeichnungen aufweist, die gemäß der Gesetzgebung eines anderen EU-Mitgliedstaates auf das Vorhandensein eines toten Winkels hinweisen, diese auch anerkannt werden.

    Für Fragen steht gerne Herr Wolfgang Goeth +43/1/713 53 34 – 12 zur Verfügung.

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