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Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) A.TR. werden im Warenverkehr mit der Türkei eingesetzt. Dies gilt jedoch nur bei Ausfuhren von Waren, die von dem Abkommen über die Endphase der Zollunion zwischen der EU und der Türkei erfasst sind (sogenannte Zollunionswaren). Da eine WVB A.TR. Aussagen zur Freiverkehrseigenschaft einer Ware enthält, müssen die begünstigten Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlandes stammen und direkt zwischen einem Mitgliedstaat und der Türkei transportiert werden.
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