Der Europäische Binnenmarkt eröffnet den Winzern Österreichs viele Möglichkeiten Ihre Weine in Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu exportieren. Aber auch die Ausfuhr österreichischer Weine in Drittländer wächst stetig.
In diesem Seminar lernen Sie, worauf es beim erfolgreichen Weinhandel mit anderen Ländern ankommt!
Das Verbrauchsteuerrecht regelt die Verbringung von Wein in Mitgliedsstaaten, einschließlich spezieller Verfahren, die auch kleinere Weinerzeuger nutzen können. Winzer und Weinhändler sind verpflichtet, bestimmte Dokumente und Beförderungspapiere zu verwenden. Für die Ausfuhr von Wein in Nicht-EU Länder gelten zudem besondere Vorschriften, einschließlich der Erstellung von Exportdokumenten. Weinlieferungen in Mitgliedsstaaten an Privatpersonen unterliegen ebenfalls gesetzlichen Bestimmungen.
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Seminarinhalt:
Allgemeiner Überblick
Export innerhalb & außerhalb der EU
Die Verfahren in Theorie & Praxis – darauf müssen Sie achten!
Verbote & Beschränkungen
Grundlagen des Exportes bzw. Verbringung: Wichtige Bestimmungen, Verfahrensablauf
Welche Zollbehörde ist für die Abwicklung zuständig?
Ausfuhrnachweise für Verbrauch- und Umsatzsteuer: Welche Unterlagen gelten als Ausfuhrnachweis, was müssen diese formal enthalten?
Erforderliche Begleitdokumente: Wann dürfen/müssen Sie Begleitdokumente ausstellen?