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Beschreibung

Es besteht die rechtliche Verpflichtung für jene Betriebe bzw. selbständige berufsmäßige Verwender, die eine Bescheinigung für den Giftbezug beantragen oder innehaben, dass eine sachkundige, dauernd beschäftigte Person im Betriebsbereich verfügbar ist. Sachkundig ist, wer zumindest einen Kurs gemäß § 4 der Gift-VO 2000 erfolgreich abgelegt hat. Neben dem dreitägigen Grundkurs ist auch der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe erforderlich (sofern es nicht eine andere im Betriebsbereich dauernd beschäftigte und verfügbare Person gibt, die einen solche Nachweis hat).

Inhalt:

  • Giftverordnung 2000
  • Aufgaben des/der Giftverantwortlichen
  • Vorsichtsmaßnahmen und Verhalten im Umgang mit gefährlichen Chemikalien
  • Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Risiko und Gefährdungspotential
  • Persönliche Schutzmaßnahmen und Schutzmittel
  • Praktische Übungen und Versuche im Labor

Zielgruppe:

  • Giftverantwortliche
  • Giftbezieher:innen
  • Umweltverantwortliche
  • Laborant:innen
  • Badewärter:innen
  • Bassin-Aufseher:innen für Bäder
  • Metallverarbeitung
  • Zahntechniker:innen

Information:

Kurs gemäß § 41 b ChemG 1996 ivm § 4 der Giftverordnung 2000 und PUnkt 4.1 der Anlage 4 der Giftverordnung 2000
Dauer: 3 Tage – mit Prüfung und Zertifikat!
Sachkundekurse sind gem. GiftVO idgF seit 2019 alle 4 Jahre verpflichtend aufzufrischen.

In Kooperation mit Gutwinski – EHS Akademie

Sachkunde-Ausbildung für die Berechtigung zum Gift-Bezug und für Giftbeauftragte
 

Mit Prüfung und Zertifikat

Dieser Lehrgang bildet Sie zum Gefahrgutbeauftragten für Straße (ADR) und/oder für Schiene (RID) aus – mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums!

 1.450,00

Zzgl. 20% MwSt.
Lieferzeit: Weiterbildung buchbar

Kategorien: Weiterbildung, Lehrgang

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