ADR sind Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf Straßen. Unternehmen, die solche Güter befördern oder versenden müssen gesetzlich einen Gefahrgutbeauftragtenbenennen. Diese müssen eine Gefahrgutbeförderung-Schulung gem. § 11 GGBG absolvieren.
Mit Prüfungund Zertifikatdes Verkehrsministeriums (BMK) mit 5 jähriger EU-weiter Gültigkeit
Achtung: Der Schulungsnachweis muss alle fünf Jahre durch eine Fortbildung inklusive Prüfung verlängert werden
Ablauf:
Tag 1 – Einführung Tag 2 – Allgemeiner Teil Tag 3 – Transport auf der Straße Tag 4 – Praktische Übungen Tag 5 – Wiederholung und Prüfungsvorbereitung – Anschließend Prüfung
Zum Seminarpreis kommen noch EUR 200,- (exkl. USt.) Prüfungsgebühr dazu!
Dieser Lehrgang bildet Sie zum Gefahrgutbeauftragten für Straße (ADR) und/oder für Schiene (RID) aus – mit Prüfung und Zertifikat des Verkehrsministeriums!