Wenn Ihr Unternehmen fluorierte Treibhausgase bzw. Produkte, die mit solchen Stoffen befüllt sind, international verbringt, unterliegen Sie den Regelungen der F-Gase-Verordnung.
Die Verordnung greift nicht nur bei der Ausfuhr und Einfuhr im Rahmen der Überführung in den freien Verkehr. Viele Bestimmungen betreffen ebenso die Abwicklung besonderer Zollverfahren, darunter beispielsweise Versandverfahren, Zolllagerung oder aktive Veredelung.
In diesem Zusammenhang können eine behördliche Genehmigung bzw. Lizenz sowie das Vorhandensein von Quoten erforderlich sein. Dafür ist eine vorherige Registrierung im F-Gas-Portal vorgesehen.
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Arbeitsschwerpunkte:
Erläuterungen zur Verordnung (EU) Nr. 2024/573
– Begriffsbestimmungen
– Anwendungsbereich
– FAQs
TARIC-Integration
– Erläuterung der Dokumentenartencodes und deren
– Anwendungsbereiche
– Anleitung zur Codierung entsprechend der TARIC-Bedingungen
Berechnung GWP-Faktor (Global Warming Potential)
FAQs bei der Zollabfertigung
– Fallbeispiele aus der Praxis
F-Gas Portal
– Allgemeine Informationen und FAQs Registrierungsanforderungen für Zollagenten und Speditionen auf dem F-Gas-Portal im Versandverfahren
– Registrierung: Zollvertreter vs. Unternehmen in besonderen Zollverfahren mit Rechtsübertragung (Art. 218 UZK)
Maßnahmenpaket „Omnibus IV“ (Ausblick)
– Änderungen und Auswirkungen in Bezug auf F-Gase
Für das Jahr 2026 ist der Abschluss des Maßnahmenpakets „Omnibus IV“ angekündigt, mit geplanten Erleichterungen für Unternehmen, u. a. bei F-Gasen. Informationen dazu erhalten Sie in unserem Webinar.
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