Mit 30.12.2025 tritt die neue Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Sie ist wesentlich strenger als die bis dahin gültige Holzhandels-VO. Davon erfasste, relevante Erzeugnisse sind z.B. Produkte, die Holz, Papier, Kakao, Kaffee, Kautschuk oder Soja enthalten. Auch beschlossen wurde die EU CSDDD-Richtlinie, die direkt und indirekt alle Unternehmen betreffen wird, egal welcher Größe und Branche.
Verschaffen Sie sich an nur einem Vormittag einen umfassenden Überblick. Anhand praktischer Beispiele helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen.
Informieren Sie sich kompakt & praxisrelevant über die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die CSDDD-Richtlinie und stellen Sie zeitgerecht die Weichen in Ihrem Unternehmen!