Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien markiert einen Meilenstein in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Nach Jahren komplexer Verhandlungen nimmt eines der wirtschaftlich bedeutendsten Abkommen der EU mit einem asiatischen Wachstumsmarkt konkrete Formen an.
Im Unterschied zu klassischen EU-Abkommen mit geografisch eng verflochtenen Wirtschaftsräumen setzt das EU–Indien-Abkommen auf neue Regeln.
Welche Besonderheiten unterscheidet das EU–Indien-
Abkommen von bestehenden EU-Freihandels-abkommen?
Die Vorstellung einiger Ursprungsregeln anhand von Beispielen.
Wo liegen Chancen bzw. etwaige Stolpersteine?
Welche internen Prozesse müssen überprüft oder neu aufgesetzt werden?
Zusätzlich werfen wir einen Blick auf das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur Staaten.
Aus erster Hand erfahren Sie, welche Besonderheiten im Vergleich zu anderen EU-Abkommen zu erwarten sind und wo Parallelen zu anderen Abkommen erkennbar sind. So behalten Sie nicht nur das EU–Indien-Abkommen im Blick, sondern positionieren sich auch optimal für die neuen Rahmenbedingungen im globalen Markt.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf das kommende EU–Indien-Abkommen vor und sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile durch aktuelles Wissen zu den neuen Präferenz- und Ursprungsregelungen.
Dario BLAZEVIC, BA Bundesministerium für Finanzen – Abteilung I/3– Tarifmanagement; Handelspolitische Instrumente; nichttarifarische Maßnahmen Referent für Warenursprung und Präferenzen
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