Das Verpackungsetikett ist als Kennzeichnung von gefährlichen Gütern, die in begrenzter Menge (LQ) verpackt werden dürfen, zu betrachten. Es eignet sich für Versandstücke, die für eine Luftbeförderung aufgegeben werden und einer Mengenbegrenzung je nach Gefahrstoff unterliegen.
Gemäß ARD müssen alle Kennzeichnungen leicht erkennbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten können. Die oberen und unteren Teilbereiche und die Randlinien sind mit schwarzer Farbe versehen. Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen auf bis zu 50 mm x 50 mm reduziert werden, sofern die Kennzeichnung deutlich sichtbar bleibt.
Material: Etiketten aus PP-Folie, permanent selbstklebend, auf Rolle
Gesamte Etikettengröße: 105 x 105mm
Für Fragen steht gerne Herr Markus Engelberth +43/1/713 53 34 – 12 zur Verfügung.
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